Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist eine eigenständige Therapie, die die Spezifik des Kindes- und Jugendalters berücksichtigt und die einer gesonderten Qualifikation bedarf. Sie wird von approbierten Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten oder Psychologischen Psychotherapeuten (Therapeuten für Erwachsene) mit Doppelzulassung angeboten. Neben entwicklungspsychologischen Rahmenmodellen spielt in der Therapie der Einbezug von Bezugspersonen eine bedeutende Rolle.

Ablauf

Zunächst stehen über

Telefon/ Mobil: 0151 – 42871346

E-Mail: kontakt@kijut.de

Kontaktformular: siehe Kontakt

verschiedene Möglichkeiten der Kontaktaufnahme bereit.

Es können ganz individuelle Vorgeschichten und Gründe für eine Kontaktaufnahme vorliegen: Möglicherweise ist dein Leben oder das Leben Ihres Kindes derzeit belastet, man weiß aber noch gar nicht genau, ob eine Therapie notwendig ist? Vielleicht ist eine Therapie empfohlen worden und nun möchte man Weiteres abklären? Oder es wird nach einem stationären Aufenthalt eine ambulante Therapiemöglichkeit gesucht? Zudem kann es sein, dass man bereits Therapieerfahrung mitbringt und diese erneut notwendig erscheint. Fragen zur Therapie können sehr gerne in einem Telefonat und schließlich genauer in einem Erstgespräch geklärt werden. In diesem Rahmen wird geschaut, ob weitere Termine zunächst in Form von Probatorik (Probestunden) sinnvoll sind und die Voraussetzungen und die Notwendigkeit für eine ambulante Psychotherapie vorliegen. Hierbei ist besonders wichtig, dass man sich im Kontakt wohlfühlt und es im Verlauf folgender Sitzungen möglich ist, eine vertrauensvolle, wertschätzende und tragfähige Arbeitsbeziehung aufzubauen. Es kann jedoch auch sein, dass eine andere Unterstützung zu dem vorgestellten Anlass besser passt, dann werden andere Unterstützungsmöglichkeiten empfohlen. Nach Sprechstunde(n) und Probatorik (Probestunden: Diagnosestellung und Grund für die Durchführung einer Therapie) wird mit Unterstützung der Therapeuten eine Therapie beantragt.

Behandlungsangebot und Kosten

Liegen Voraussetzungen für eine Therapie vor und entscheidet man sich für eine Zusammenarbeit, dann kann eine Therapie bei der Krankenkasse beantragt werden.

Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis, so dass folgende  Möglichkeiten in meiner Praxis bestehen:

Privatversicherung oder Beihilfe: In der Regel werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen, informieren Sie sich aber am besten bei Ihrer Krankenkasse über Ihre Vertragsbedingungen und das ordnungsgemäße Antragsverfahren einer psychotherapeutischen Leistung. So wissen Sie und der Therapeut, was zu tun ist und können die notwendige Grundlage schaffen.

Selbstzahler: Die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung können auch selbst getragen werden. Das bedeutet auch, dass die Therapie sofort beginnen kann und keine Beantragung erforderlich ist. Somit bleibt die Therapie auch Angelegenheit zwischen Therapeutin, Patienten und Eltern. Die Kosten hierfür richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).